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Chronik

Entwicklung seit 1967

1967
Papst Paul VI. erlässt am 18 Juni 1967 nach dem Willen des II. Vatikanischen Konzils "Allgemeine Normen" zur Wiederherstellung des Ständigen Diakonats. Schon vor diesem Datum hatte der damalige Bamberger Weihbischof Johannes Lenhardt (gest. 21.4.1966) in einem Brief an einen Interessenten die Errichtung eines Diakonatskreises angekündigt.

1968
Am 8. Dezember weiht Erzbischof DDr. Josef Schneider drei Brüder der "Missionsbrüder des hl. Franziskus" im Bamberger Dom zu Ständigen Diakonen für den Einsatz in der Mission.

1969
Errichtung des ersten Diakonatskreises im Erzbistum Bamberg in St. Michael, Nürnberg
(11 Interessenten; Leitung: Pfarrer Werner Herold).

1970
Am 30. März weiht Erzbischof DDr. Josef Schneider in der Pfarrkirche St. Michael, Nürnberg, den ersten verheirateten Mann zum Ständigen Diakon mit Zivilberuf.

1972
Am 8. Juli weiht Weihbischof Dr. Martin Wiesend in St. Kunigund, Nürnberg, fünf Männer zu Ständigen Diakonen, darunter die ersten beiden mit Hauptberuf.

1994
Am 22. Februar erlässt die Deutsche Bischofskonferenz die "Rahmenordnung für Ständige Diakone in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland".

1997
Errichtung eines Diakonenrates (jetzt Sprecherrat).

1998
Am 22. Februar erlassen die Vatikanische Kongregation für das Katholische Bildungswesen "Grundnormen für die Ausbildung der Ständigen Diakone" und die Vatikanische Kongregation für den Klerus das "Direktorium für den Dienst und das Leben der Ständigen Diakone".

1999
Einrichtung der "Arbeitsstelle Ständiger Diakonat" im Erzbischöflichen Generalvikariat.

2000
Am 29./30. März beschließt die Freisinger Bischofskonferenz nach mehrjähriger Beratung eine "Dienst- und Vergütungsordnung für Ständige Diakone in den Bayerischen (Erz-)Diözesen".

2015
Die Ordinariatskonferenz der Erzdiözese Bamberg beschließt, dass ab September 2015 der Wechsel vom Diakon mit Zivilberuf zum Diakon im Hauptberuf möglich sein soll - unter der Voraussetzung zusätzlicher Ausbildungsabschnitte.

2016
Am 28.September 2016 erscheint die neue Dienst-und Vergütungsordnung für Ständige Diakone in den bayerischen (Erz-)Diözesen