Das Amt des Diakons ist bereits für die apostolische Kirche bezeugt. Innerhalb der dreigliedrigen Gestalt des geistlichen Amtes (Bischof - Priester - Diakon) ist es direkt dem Bischof zugeordnet (Phil 1,1; 1 Tim 3,8ff). Der Aufgabenbereich umfaßt caritative und verwaltende Funktionen: Leitung von Gemeinden (Apg 6,1ff), Dienst bei der Eucharistiefeier, Katechese und Caritas. Mit dem Frühmittelalter tritt das eigenständige Amt des Diakons immer mehr zurück und reduziert sich auf eine Durchgangsstufe zum Priestertum.
Erst das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) führt das Ständige Diakonat als eigenständigen Teil des kirchlichen Amtes wieder ein (Konstitution über die Kirche ,,Lumen Gentium", 29). Seither wird überall auf der Welt Jahr für Jahr eine große Zahl von Männern, die meist verheiratet sind und Familie haben, zu „Ständigen Diakonen“ geweiht.
Das Wort „Diakon“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet „Diener“ oder „Helfer“. Schon zur Zeit der ersten Christen gab es in der Kirche einen besonderen „Dienst“ der Nächstenliebe und der Verkündigung. Jünger, die diesen Dienst übernahmen, wurden „Diakone“ genannt. Ihr ganzer Lebensinhalt war es, dem Beispiel Jesu zu folgen, der nach seinen eigenen Worten nicht gekommen war, um sich bedienen zu lassen, sondern um zu dienen und ganz für andere da zu sein.
„Ständiger“ Diakon bedeutet: für diese Männer ist das Amt des Diakons keine Vorstufe auf dem Weg zum Priesteramt, sondern ihr „Berufsziel“. Ständige Diakone können ihren Dienst sowohl hauptberuflich (als Angestellte einer Diözese) als auch nebenberuflich, d.h. neben ihrem Zivilberuf ausüben. Daher unterscheidet man zwischen hauptberuflichen Ständigen Diakonen, denen der Bischof einen bestimmten Einsatzort in seinem Bistum zuweist und Ständigen Diakonen mit Zivilberuf, die in der Regel an ihrem Wohnort eingesetzt werden.