Diese unterscheidet sich je nach Vorbildung:
Zum hauptberuflichen Diakonat gibt es drei Zugangswege:
eine erfolgreich abgeschlossene berufsbegleitende theologische Ausbildung, die zumindest einer Fachschulausbildung entsprechen muss (Würzburger Fernkurs); eine abgeschlossene Berufsausbildung
als Gemeindereferent bzw. Pastoralreferent; ein abgeschlossenes theologisches Studium an einer Katholisch-Theologischen
Fakultät oder Hochschule.
oder:
ein abgeschlossenes Studium an einer Fachschule, im Fachbereich Theologie, Praktische Theologie, Religionspädagogik.
oder:
ein abgeschlossenes Studium an einer Fachschule, einem Seminar für Gemeindepastoral, Religionspädagogik.
Der Bildungsgang des Diakons mit Zivilberuf umfasst eine theologische Ausbildung, die mindestens dem zweijährigen Grund- und Aufbaukurs "Theologie im Fernkurs" entspricht, und eine damit verbundene Berufseinführung. Diese Ausbildung findet meist berufsbegleitend statt.
Der Fernstudiengang Religionspädagogik B.A. der Kath. Universität Paderborn bietet einen neuen Zugangsweg für die akademische Vorbereitung auf den Beruf des Ständigen Diakons an. Mehr Informationen unter diesem Link:
https://www.katho-nrw.de/paderborn/studium-lehre/fachbereich-theologie/fernstudiengang-religionspaedagogik-ba/
Nach bzw. während der theologischen erfolgt die pastorale Ausbildung (Dauer ca. 3 Jahre). In den (Erz-)Diözesen Bamberg und Würzburg geschieht das im allgemeinen durch Studienwochenenden und eine Studienwoche und ist mit einem Gemeindepraktikum verbunden. Während der gesamten Ausbildungszeit ist der Bewerber einem Diakonatskreis angeschlossen.
Die Kosten der Ausbildung übernimmt in der Regel die jeweilige Diözese.
Am Ende der Ausbildung steht die Diakonenweihe.
In den ersten beiden Jahren nach der Diakonenweihe gibt es verpflichtende Weiterbildungsangebote. Die berufliche Weiterbildung begleitet den Diakon während des ganzen Berufs- und Lebensweges und soll verhindern, daß der lebendige Kontakt mit den theologischen und soziologischen Entwicklungen unterbrochen wird.
Dienstrechtlich untersteht der Diakon seinem Diözesanbischof.